Die neun Landeswarnzentralen der Bundesländer und das Bundesministerium für Inneres sind die auslösenden Stellen. Im Anlassfall übermitteln sie Meldungen an die bemächtigten Mobilfunkbetreiber (A1, Magenta und Drei).
In Österreich aktive behördliche Warnungen können auch auf der Webseite der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) unter
warnung.at-alert.at eingesehen werden.
AT-Alert basiert auf „Cell Broadcast“, einer Mobilfunktechnologie, die komplette Anonymität gewährleistet. Für den AT-Alert werden zu keinem Zeitpunkt personenbezogene Daten abgefragt oder genutzt.
Bei welchen Ereignissen informiert AT-Alert?
AT-Alert hat zum Ziel, im Anlassfall möglichst viele Menschen in einem betroffenen Gebiet direkt über ihr Mobiltelefon zu erreichen. AT-Alert wird in Österreich daher flächendeckend zum Einsatz kommen.
Meldungen können bei
• (Lebens-) Bedrohlichen Naturgefahren (z. B. Stürme, Hochwässer, Lawinen, Waldbrand),
• (Lebens-) Bedrohlichen technischen Gefahren (z. B. Chemieunfälle, Explosionsgefahr) und
• (Lebens-) Bedrohlichen polizeilichen Situationen (z. B. Terror-, Amok-, Geisellagen)
ausgesendet werden und enthalten grundsätzlich eine Information darüber, was wo passiert ist bzw. droht, sowie gegebenenfalls Verhaltensempfehlungen / Handlungsempfehlungen für Betroffene.