Checkliste Hundeanmeldung

Welpe

Die Meldung hat folgende Daten zu enthalten:

  • Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters*der Hundehalterin (Hundehalter*in muss mindestens 16 Jahre sein)
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  • Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat (Vorbesitzer*in)


Der Meldung sind folgende Unterlagen im Original beizulegen:

  • der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis
  • ein Nachweis (Polizze oder Versicherungsbestätigung) über eine Haftpflichtversicherung für den Hund von mindestens 725.000,- Euro
  • Chipnummer – Nachweis der Registrierung in der Heimtierdatenbank 


Die Registrierung ist Pflicht. Bitte überprüfen Sie in der Heimtierdatenbank ob Ihr Hund schon registriert ist. Die Registrierung kann auch selbst online mittels aktivierter Bürgerkarte durchgeführt werden.

Die Heimtierdatenbank - Registrierungsmöglichkeiten 


Grundsätzlich existieren mehrere Möglichkeiten, um einen Hund in der Heimtierdatenbank zu melden:

  • Die Halterin/Der Halter selbst führt die Meldung online durch: dazu benötigt man eine aktivierte Bürgerkarte oder Handysignatur und eine gültige E-Mail-Adresse. Bei Verwendung der E-Card wird ein Kartenlesegerät benötigt. Der Einstieg erfolgt über http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at. Diese Meldung ist kostenlos und Sie haben die Möglichkeit, jegliche Änderungen Ihrer Daten selbst vorzunehmen.


  • Die Tierärztin/Der Tierarzt, die/der die Kennzeichnung vorgenommen hat, kann im Auftrag der Halterin/des Halters auch die Meldung vornehmen. Dies erfolgt über eine der privaten Datenbanken. Diese Variante ist kostenpflichtig.


  • Die Halterin/Der Halter kann die Daten an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde melden, die dann die Registrierung vornimmt. Die Bezirksverwaltungsbehörden können dafür Gebühren einheben.(derzeit € 20,30). 



  • Des Weiteren kann die Meldung über sonstige Meldestellen erfolgen – dies kann unter Umständen auch ein Tierheim sein, welches seine Hunde bei der Aufnahme und Abgabe selbst meldet oder eine andere private Datenbank, die auch eine § 24a Meldung gemäß Tierschutzgesetz durchführt. 


  • In den privaten Datenbanken (PawID, Petcard, Animaldata, IFTA)  können Sie häufig die Meldung auch selbst online durchführen. Diese Datenbanken verfügen über eine Schnittstelle zur Heimtierdatenbank und die Daten werden automatisch weitergeleitet. 


Bei einer Registrierung oder einem Besitzwechsel erhalten Sie eine Registrierungsnummer. Diese Registrierungsnummer ist die Bestätigung für eine erfolgreiche Meldung. Bestehen Sie auf die Bekanntgabe der Registrierungsnummer bei der gewählten Meldestelle!

Wer seinen Hund/seine Hunde nicht in der Heimtierdatenbank meldet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist gemäß § 38 des Tierschutzgesetzes mit einer Geldstrafe (bis zu € 3.750,-, im Wiederholungsfall bis zu € 7.500,-) zu bestrafen.

09.08.2022